1. Entlastung des Vorstandes
2. Die Aufnahmegebühr als Mitglied im Gartenverein Veilchen wird von 50 € auf 250 € erhöht.
a. Die Aufnahmegebühr neuer Mitglieder wird auf 250 € pro Parzelle bzw. pro Person ohne Garten erhöht. Durch die Bearbeitung der alten und neuen Mitgliederdaten/ Erstellung von Kauf- und Pachtverträgen entstehen dem Verein zusätzliche Kosten, die durch die Aufnahmegebühr kompensiert werden müssen.
b. Der neue Beschluss gilt ab 01.01.2024.
3. Die Ersatzleistung für nicht geleistete Arbeitsstunden wird von 15 € auf 30 € angepasst und der Zeitraum der Durchführung von Arbeitsstunden ist von November bis Oktober des folgenden Jahres.
a. Der Zeitraum der Durchführung wird angepasst, um ggf. Ersatzleistungen bereits im laufenden Jahr geltend zu machen. Dies war vor allem bei Pächterwechsel ein Problem.
b. Diese Anpassung gilt ab dem Jahr 2024. Da heißt Ersatzleistungen aus 2023 und 2024 werden dann in der Abrechnung 2024 verbucht.
c. Pflegeverträge über selbständig geführte Arbeiten werden zwischen dem Vereinsvorstand und dem Pächter vereinbart. Der Vorstand behält sich eine stichprobenartige Prüfung über die Durchführung der Arbeiten vor.
4. Anwesenheitspflicht bei An- und Abstellen der Wasserversorgung, Gartenbegehung und Ablesung der Wasser- und Stromverbräuche.
a. Derzeitig findet die Ablesung im September. Grund dafür ist die Zahlung von Forderungen durch Dritte bis spätestens Ende des Jahres bzw. Anfang des Jahres.
b. Ab 2024 findet mit Anstellen und mit dem Abstellen der Wasserversorgung eine Ablesung der Strom- und Wasserzähler statt sowie eine Verplombung bzw. Markierung der Wasseruhren statt.
c. Abrechnung- und Abschlagszahlungen werden dann erst spätestens Mitte November verschickt. Ab dann wird eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen gelten. Danach tritt der Pächter in Verzug und es können Verzugszinsen, Mahnpauschalen oder Mahngebühren anfallen.
d. Fehlt der Pächter an einem der Termine unentschuldigt, wird eine Strafe von 40,00 € fällig. Diese Forderung geht mit dem erneuten Einbestellen des Wasserverantwortlichen bzw. Zusammenkommens des Vorstandes hervor.
5. Bereitstellung der Wasseruhren durch den Verein, Kosten für Wasseruhr und Einbau werden auf der Jahresabrechnung gestellt.
a. Die Wasseruhren werden alle 6 Jahre erneuert. Der Vorstand erstellt eine Liste mit Gärten, die im kommenden Jahr eine neue Wasseruhr erhalten. Die Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben.